Gerade eben hat Norton, einer der großen Player im Internet-Security-Bereich, meine Website wieder in die Kategorie Pornografie eingeordnet.
Das ist ungefähr so, als würde man einen Zen-Garten als Sandkasten mit Rechen-Fetisch bezeichnen.
Dabei ist die rechtliche Lage eigentlich glasklar. Der Bundesgerichtshof hat bereits 1969 eine Definition formuliert, die noch heute gilt: Pornografisch ist eine Darstellung dann, "wenn sie unter Hintansetzung sonstiger menschlicher Bezüge sexuelle Vorgänge in grob aufdringlicher, anreißerischer Weise in den Vordergrund rückt". Die Richter fügten hinzu, dass die "objektive Gesamttendenz ausschließlich oder überwiegend auf das lüsterne Interesse an sexuellen Dingen abzielt".
Moment mal. Grob aufdringlich? Anreißerisch? Offenbar wurde hier ein Algorithmus von jemandem trainiert, der beim Anblick einer Banane errötet. Meine Arbeit ist das komplette Gegenteil: Es geht um das subtile Spiel mit Andeutungen, um Körpersprache, die mehr versteckt als zeigt, um selbstbewusste und begehrenswerte Frauen, die sich ihrer Wirkung bewusst sind — und nicht um platte Zurschaustellung. Um Kopfkino statt Frontalangriff.
Aber die künstliche Intelligenz hinter diesen Systemen kennt nur zwei Zustände: "jugendfrei" oder "Höllentor auf". Das ist, als würde man die Welt nur in "essbar" und "giftig" einteilen — und dann eine Gourmet-Küche als Giftküche einstufen.
Natürlich könnte ich jetzt einen formellen Einspruch einlegen. Die Erfolgsaussichten? Etwa so hoch wie die Chance, dass ein Roboter den Unterschied zwischen einer Umarmung und einem Würgegriff erkennt.
Was bleibt mir anderes übrig, als es mit Humor zu nehmen? Ich mache mit dem weiter, was ich am besten kann: Menschen in ihrer natürlichen Ausdruckskraft zu fotografieren. Mit Respekt, künstlerischem Anspruch und der festen Überzeugung, dass echte Erotik im Kopf entsteht und nicht in einer Datenbank mit Ja/Nein-Abfragen.