Klar, ich hab's gekauft. Hab dafür mehr Scheine hingeblättert, als meine Frau für vernünftig hielt. Und plötzlich fallen mir die seltsamsten Dinge ein. Zum Beispiel, dass ich zwar einen Haufen Geld dafür hingeblättert habe, aber nicht einmal einen winzigen, noch so bescheidenen Pinselstrich hinzufügen darf. Nicht mal einen kleinen blauen Punkt. Oder einen dezenten Schnurrbart. Verrückt, oder?
Das deutsche Urheberrecht ist so eine Sache. Wie ein pingeliger Nachbar, der genau weiß, wo sein Grundstück aufhört und deins anfängt.
Wissen Sie noch, diese Geschichte mit Christo und dem Reichstag? Da hatte dieser verrückte Künstler 1995 das ehrwürdige Gebäude in silbrige Tücher gehüllt, und plötzlich durfte niemand mehr einfach so Fotos davon verkaufen. "Moment mal", werden Sie sagen, "das ist doch der Berliner Reichstag! Den darf doch jeder fotografieren!" Ja, schon, aber nicht, wenn Christo ihn eingepackt hat. Dann ist es Kunst, und die gehört dem Künstler. Auch wenn sie nur aus Stoff besteht und nach zwei Wochen wieder weg ist.
Neulich bekam ich einen Vertrag, in dem stand, ich solle mein Urheberrecht übertragen. Da musste ich lachen. Das ist ungefähr so, als würde man versuchen, seinen Schatten zu verkaufen. Geht nicht. Der bleibt bei einem, ob man will oder nicht. Man kann nur zusagen, dass der andere das Werk nutzen darf — großzügig und umfassend, aber das Urheberrecht selbst, das behält man wie eine zweite Haut.
Mit meinen eigenen Fotos ist es wie mit dem Kuchen beim Kaffeekränzchen: Anschauen und genießen ist ausdrücklich erwünscht! Meine Bilder auf der Website, in meinen Büchern, schauen Sie nur, lassen Sie sich inspirieren. Und wenn Sie meinen Bildband eines Tages auf dem Flohmarkt verkaufen wollen — nur zu! Das nennen die Juristen "Erschöpfungsgrundsatz", was sich anhört wie eine Diagnose beim Arzt, aber eigentlich ganz vernünftig ist: Was einmal verkauft wurde, darf auch weiterverkauft werden.
Aber, und jetzt kommt das große Aber: Wer meine Bilder kopieren oder damit Geschäfte machen will, der muss schon fragen (und meine Antwort abwarten).
Apropos: Kennen Sie die Geschichte von Gerhard Richters Müll? Da hat tatsächlich jemand seine weggeworfenen Skizzen aus der Tonne gefischt und wurde dafür verklagt. Das Gericht gab dem Maler Recht: Auch Müll bleibt Eigentum, wenn er von einem Künstler stammt. Irgendwie beruhigend.
Am Ende ist es wohl so: Ein Kunstwerk zu besitzen ist wie eine Ehe mit einem Partner, der noch mit seinem Ex verheiratet ist. Man lebt zusammen, aber die erste Bindung bleibt bestehen. Manchmal ist das kompliziert, aber meist funktioniert es erstaunlich gut. Solange man nicht versucht, kleine blaue Punkte zu malen.