Als Selbstverleger bin ich verpflichtet, mich an diese gesetzliche Regelung zu halten. Anders als bei den meisten anderen Produkten dürfen Bücher in Deutschland nicht zu individuellen Preisen verkauft werden. Stattdessen legen Verleger einen festen Verkaufspreis fest, an den sich dann alle halten müssen — vom großen Onlinehändler bis zum kleinen Buchladen.
Konkret bedeutet das: Ich darf Ihnen keine Mengenrabatte beim Kauf mehrerer Exemplare anbieten, keine Werbegeschenke zum Buch beilegen und auch keine Gutscheine ausgeben. Selbst indirekte Vergünstigungen wie "Kaufen Sie das Buch und erhalten Sie Rabatt auf ein anderes Produkt" sind nicht erlaubt.
Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels überwacht die Einhaltung dieser Regeln und kann bei Verstößen Abmahnungen und Geldstrafen bis zu 10.000 Euro verhängen. Das wurde mir bei meinem ersten Bildband in einem recht streng formulierten Brief deutlich mitgeteilt. Ausnahmen gibt es nur für Bücher mit eindeutigen Mängeln oder wenn ein Titel älter als 18 Monate ist und der Verlag die Preisbindung aktiv aufhebt.
Die Buchpreisbindung soll theoretisch die Vielfalt im Buchmarkt schützen und verhindern, dass große Händler die kleinen mit Dumpingpreisen verdrängen. Ob dieses System in Zeiten des Online-Handels noch zeitgemäß ist, darüber lässt sich sicherlich diskutieren. Als Selbstverleger muss ich mich jedoch an diese Vorgaben halten — auch wenn der stationäre Buchhandel für unabhängige Verlage wie mich so gut wie keine Unterstützung bietet.
Interessant zu wissen: Die Preisbindung ist in Deutschland eine Besonderheit, die es neben Büchern nur noch für verschreibungspflichtige Medikamente und Tabakwaren gibt. Bei Arzneimitteln dient sie der flächendeckenden Versorgung der Bevölkerung, bei Tabakwaren hauptsächlich der Kontrolle des Konsums durch den Staat.